Statuten des Schwaderloh-Schützenverbandes
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachform männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
- Grundbestimmungen
- Name
Unter dem Namen „Schwaderloh-Schützenverband" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. - Sitz
Der Sitz des Schwaderloh-Schützenverbandes ist in Neuwilen in der Gemeinde Kemmental TG. - Zweck
Zur Erinnerung an das denkwürdige Ereignis des Schwabenkrieges, insbesondere des eidgenössischen Kriegslagers in Schwaderloh, findet alljährlich am letzten Sonntag im September zur Hebung der schweizerischen Wehrkraft und zur Pflege freundeidgenössischer Gesinnung das Historische Schwaderlohschiessen, verbunden mit einer patriotischen Feier statt. - Mitgliedschaft
- Der Verband setzt sich aus Schützenvereinen zusammen, die einem dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) angeschlossenen Kantonalverband angehören und sich verpflichten, regelmässig am Schwaderlohschiessen teilzunehmen. Diese Verbandsvereine werden im Folgenden Stammvereine genannt.
- Die Stammvereine bezahlen eine einmalige Eintrittsgebühr, deren Höhe von der Schwaderloh-Kommission bestimmt wird.
- Schützenvereine, welche dem Verband beitreten wollen und in den vergangenen fünf Jahren mindestens dreimal am Schwaderlohschiessen (Gewehr oder Pistole) teilgenommen haben, können zuhanden der Schwaderloh-Kommission den Antrag um Aufnahme als Stammverein stellen. Dieser Antrag ist bis 31. Dezember der Schwaderloh-Kommission einzureichen. Die Schwaderloh-Kommission entscheidet abschliessend über den Antrag. An der folgenden Landsgemeinde wird über den Entscheid informiert.
- Schützen, welche sich am Schwaderlohschiessen beteiligen wollen, müssen durch den Verantwortlichen des entsprechenden Vereines angemeldet werden. Das Schiessen ist lizenzfrei.
- Personen, die sich um den Schwaderloh-Schützenverband verdient gemacht haben, können auf Antrag der Schwaderloh-Kommission zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Abgabe einer Erinnerungsgabe verbunden.
- Gastvereine
- Am zivilen Schwaderlohschiessen können auch Gastvereine, militärische Einheiten und Verbände, Gruppen der militärischen Sicherheit, des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit sowie der Polizeikorps teilnehmen.
- Organisation
- die Schützenlandsgemeinde
- die Schwaderloh-Kommission
- der Rechnungsprüfungsverein
- die Urabstimmung
In die Kompetenz der Schützenlandsgemeinde fallen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Schützenlandsgemeinde
- Genehmigung der Verbandsrechnung und des Revisorenberichtes
- Wahl von mindestens fünf Mitgliedern der Schwaderloh-Kommission und des Präsidenten, welcher Mitglied der Schwaderloh-Kommission sein muss
- Wahl des Rechnungsprüfungsvereins
- Behandlung von Anträgen der Schwaderloh-Kommission und der Stammvereine, sofern solche nicht durch Urabstimmungen erledigt worden sind
- Behandlung allfälliger Rekurse
- Revision der Statuten
- Ausschluss von Stammvereinen
Anträge und Wahlvorschläge der Stammvereine müssen spätestens vier Wochen vor der Schützenlandsgemeinde schriftlich dem Präsidenten der Schwaderloh-Kommission eingereicht werden.
- Die Schwaderloh-Kommission setzt sich aus den gewählten Mitgliedern plus den Delegierten zusammen. Alle Kommissionsmitglieder sowie die Delegierten sind stimmberechtigt. Präsident, Sekretär, Aktuar, Kassier, Schützenmeister, Chef Pistole werden von der Landsgemeinde gewählt. Die durchführenden Vereine stellen ein bis zwei Delegierte. Ein Delegierter wird durch die Armee bestimmt. Die Kommission konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten, der durch die Schützenlandsgemeinde gewählt wird, selbst. Doppelfunktionen sind möglich. Die Kommission besteht aus mindestens neun Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
- Die Schwaderloh-Kommission leitet die Geschäfte des Verbandes und ist für folgende Aufgaben zuständig:
- sie bereitet das Schwaderlohschiessen vor und beauftragt die Bäärenmos Schützen und die Handrohrschützen Alterswilen mit der Durchführung des Anlasses.
- sie entscheidet über die Aufnahme von Stammvereinen
- sie stellt Antrag über den Ausschluss von Stammvereinen
- der Präsident vertritt den Verband nach aussen; er leitet die Schützenlandsgemeinde und die Kommissionssitzungen.
- der Vizepräsident übernimmt diese Funktionen während der Abwesenheit des Präsidenten.
- der Sekretär besorgt die Korrespondenz und bereitet den administrativen Teil des Schiessens vor.
- der Aktuar führt die Protokolle der Schützenlandsgemeinde und der Kommissionssitzungen.
- Der Kassier besorgt die Kassengeschäfte verantwortet die Finanzen, führt die Buchhaltung und erledigt den Rechnungsabschluss.
- Der Schützenmeister als Chef Sicherheit verantwortet den schiesstechnischen Teil in Zusammenarbeit mit den durchführenden Vereinen.
- der Chef Pistole ist für die Durchführung des Pistolenwettkampf verantwortlich.
- der Medienchef ist für die Pressevorschau und die Berichterstattung in allen Medien zuständig.
- der Delegierte der Armee ist Verbindungsglied zu den militärischen Stellen und organisiert mit seinen Helfern den Militärwettkampf.
- Beschlussfähig ist die Schwaderloh-Kommission, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu.
- Finanzielles
- Beiträgen von Behörden, Stamm- und Gastvereinen sowie Gönnern
- Eintrittsgebühren
- Gruppen- und Einzeldoppelgeldern, deren Höhe jeweils von der Schwaderloh-Kommission festgesetzt wird
- Austritt, Ausschluss, Auflösung
- Stammvereine, die aus dem Verband austreten wollen, haben dies der Schwaderloh-Kommission bis 31. Dezember schriftlich zu melden. Stammvereine, die das Schwaderlohschiessen drei aufeinander folgende Jahre ohne Bekanntgabe von Gründen versäumen, gelten als ausgetreten. An der folgenden Schützenlandsgemeinde wird über den Austritt informiert.
- Vereine, die sich den Statuten und Anordnungen widersetzen, können auf Antrag der Schwaderloh-Kommission durch die Schützenlandsgemeinde ausgeschlossen werden. Dem auszuschliessenden Verein ist vorgängig das rechtliche Gehör zu gewähren.
- Ausgetretene oder ausgeschlossene Stammvereine haben keinen Anspruch auf das Verbandsvermögen.
- Der Schwaderloh-Schützenverband kann sich nicht auflösen, solange drei Vereine seinen Fortbestand verlangen. Sollte der Schwaderloh-Schützenverband aufgelöst werden, so wird das Verbandsvermögen vom Thurgauer Kantonalschützenverband so lange verwaltet, bis sich im Kemmental ein neuer Verband mit gleichem Zweck bildet.
- Schwaderlohschiessen
Nebst dem zivilen Wettkampf soll auch ein separater, militärischer Wettkampf mit eigenem Reglement durchgeführt werden.
- Rangierung und Auszeichnungen
- Die Stamm- und Gastvereine werden getrennt rangiert. Die Rangierung und Abgabe der Auszeichnungen erfolgt gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Schiessprogramme.
- Schlussbestimmungen
Für den Schwaderloh-Schützenverband, Kemmental, 29.09.2024
der Präsident der Aktuar
Christoph Zürcher Thomas Schalch
Christoph Zürcher Thomas Schalch